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Polizei speichert jeden neunten Schleswig-Holsteiner – Jetzt Auskunft verlangen!

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Wie das Schleswig-Holstein-Magazin berichtet, hat Innenminister Breitner (SPD) auf meine Anfrage offengelegt, dass die Landespolizei in ihrem Informationssystem “Artus” Daten über 314.816 Personen präventiv speichert, also ohne Verdacht einer Straftat. Gemessen an der Einwohnerzahl unseres Landes ist statistisch gesehen jeder neunte Schleswig-Holsteiner polizeibekannt. Im Schleswig-Holstein-Magazin kritisieren Experten Umfang und Dauer dieser Datensammlung.
Wer herausfinden möchte, was die Polizei über ihn speichert, woher sie das weiß und ob die Informationen korrekt sind, kann Auskunft verlangen. Ein entsprechendes Musterschreiben zum Ausdrucken und Ausfüllen stelle ich hier bereit (dem Schreiben muss eine Kopie des Personalausweises o.ä. beigefügt werden). Im Netz gibt es einen “Generator für Auskunftsersuchen“, mit dem man auch beim Verfassungsschutz anfragen kann.
Wir Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag sind seit langen an dem Thema Datenmissbrauch bei der Polizei dran. Bis heute verweigert der Innenminister eine ausreichende Vorsorge gegen Missbrauch der riesigen Polizeidatensammlung: Unter Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben werden Datenabrufe in der Regel nicht protokolliert. Es gibt auch keine Stichprobenkontrollen der Berechtigung von Datenabfragen. Dabei sind schon alleine durch gezielte Hinweise Dutzende von Verdachtsfällen von Datenmissbrauch bekannt geworden, darunter private Recherchen über Familie oder Nachbarn, über Ex-Frau und Mieter bis hin zur mutmaßlichen Unterstützung einer Rockerbande (siehe hier).
Je mehr die Polizei über uns weiß, umso wichtiger werden die Vorkehrungen gegen Missbrauch. Der Innenminister muss nun endlich handeln! Ich fordere:

  • Zum Schutz der hochsensiblen Polizeidaten müssen regelmäßige Stichprobenkontrollen von Datenzugriffen eingeführt werden. Beim Zoll beispielsweise ist längst Praxis, dass durchschnittlich jede fünfzigste Datenabfrage begründet werden muss und diese Begründungen stichprobenartig überprüft werden.
  • Der Innenminister muss die seit Jahren im Datenschutzgesetz vorgeschriebene Protokollierung des Verantwortlichen jedes Datenzugriffs endlich umsetzen.
  • Wenn Datenmissbrauch festgestellt wird, muss eine zuverlässige Benachrichtigung der Opfer und eine Entschuldigung erfolgen. Die Betroffenen müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden. Dass die Polizei eine Benachrichtigung bisher mit der Begründung verweigert, eine ‘erhebliche Beeinträchtigung der Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen’ sei ‘nicht erkennbar’, ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.

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