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Polizeischule in Eutin: Mobbing und Rassismus: Polizeischule im Fokus [extern]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Presseberichte

Kiel | Drei Polizeischülerinnen melden ihren Vorgesetzten, dass in ihrer Ausbildungsgruppe fremdenfeindliche Parolen kursieren und sexuelle Beleidigungen an der Tagesordnung sind. Die Lübecker Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen ein, auch ein Disziplinarverfahren gibt es nicht.
Jetzt haben die Piraten den Fall öffentlich gemacht und werfen der Landesregierung Verharmlosung vor. „Wenn ein solches Verhalten nicht beanstandet wird, setzt das Innenministerium nach innen das fatale Signal, dass Polizisten sich in Schleswig-Holstein offen sexistisch und rassistisch äußern dürfen – ohne Konsequenzen befürchten zu müssen“, sagte Fraktionsvorsitzender Patrick Breyer. „Da ist der Wertemaßstab verrutscht.“
Was war los an der Landespolizeischule? Laut Breyer leistete sich eine Handvoll Anwärter seit dem Frühjahr 2014 die Verfehlungen. Demnach haben sie unter anderem: beim Schwimmunterricht einer Anwärterin einen Schlag auf den Po gegeben, dazu einen Kommentar zu ihren Brustwarzen gemacht. Außerdem Oralverkehr angedeutet; den Kopf einer Anwärterin als Zielscheibe in ein Ballerspiel montiert; via WhatsApp ein NPD-Plakat gepostet; Polizeianwärter mit Migrationshintergrund als „Kanake“ oder „Kümmeltürke“ bezeichnet.
Im April 2015 ging die Sache zur Lübecker Staatsanwaltschaft. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, den Fall sorgfältig geprüft“, sagt Leiter Ralf-Peter Anders. Eine strafbare Volksverhetzung habe nach Einschätzung seiner Behörde nicht vorgelegen. „Die ausländerfeindlichen Parolen wurden ja nur in der WhatsApp-Gruppe der Schulklasse geteilt und haben diese nicht verlassen, womit der öffentliche Frieden nicht gestört war“, erklärt Anders. Bei den sexuellen Beleidigungen sei die Frist für eine Anzeige überschritten gewesen. Das Verfahren wurde eingestellt – wogegen die Anwältin einer der Schülerinnen Beschwerde eingelegt hat. Der Fall liegt damit beim Generalstaatsanwalt.
Warum gab es nicht wenigstens ein Disziplinarverfahren? Hendrik Peters, Sprecher im Innenministerium: „Allen Vorwürfen wurde nachgegangen.“ Im Januar 2015 seien im Beisein der Gleichstellungsbeauftragten die betroffenen Polizeianwärterinnen angehört worden. Aber: „Belastbare Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben, damit gab es auch kein Disziplinarverfahren.“ Mittlerweile sind die Verfahrensunterlagen aus Datenschutzgründen vernichtet.
Burkhard Peters, innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, erklärte: „Die Vorfälle sind ein Beleg für die Notwendigkeit unserer geplanten unabhängigen Polizeibeauftragtenstelle.“ Das Innenministerium bestreite offenbar die Vorwürfe  sachlich nicht, doch man halte sie für nicht gravierend genug, um disziplinarrechtlich vorzugehen. „Das ist kaum nachvollziehbar angesichts der Schwere der frauen- und fremdenfeindlichen Äußerungen“, kritisierte Peters. „Alles deutet darauf hin, dass die polizeiinternen Aufklärungs- und Sanktionsmechanismen versagt haben.“
„Innenminister Studt sollte jeden Zweifel ausräumen, dass die in seinem Hause getroffene Entscheidung gut begründet war“, sagte FDP-Innenpolitiker Ekkehard Klug mit Blick auf den Innen- und Rechtsausschuss in der kommenden Woche.
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von Eckard Gehmerstellt am 10.Mai.2016 | 07:26 Uhr
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