Sammelpetition zum Erhalt des Landeshafens Friedrichskoog: PIRATEN lassen Ablehnung überprüfen
Die Piratenfraktion hat heute den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags beauftragt, zu überprüfen, ob dem Petitionsausschuss des Landtags wegen der Klage gegen die Schließung des Landeshafens Friedrichskoog tatsächlich die Hände gebunden sind oder nicht.
Hintergrund: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Februar die Sammelpetition von über 2.600 Bürgern zum Erhalt des Landeshafens Friedrichskoog für erledigt erklärt. Begründung: Mit der eingereichten Klage “liegt die rechtliche Beurteilung beim Gericht”. Der Petitionsausschuss sei “nicht berechtigt, auf die Entscheidungen des Gerichts Einfluss zu nehmen”. Er sehe “parlamentarisch keinen Handlungsspielraum, der Entscheidung des Gerichtes vorzugreifen”.
Als Jurist sehe ich das anders: Die Landesregierung kann ohne jeden Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz ihre Entscheidung zur Einziehung des Hafens jederzeit ändern. Deswegen habe ich bei der Abstimmung des Landtags als einziger Abgeordneter gegen die Ablehnung der Sammelpetition gestimmt und dies auch begründet.
Weil der Petitionsausschuss Eingaben immer wieder mit Verweis auf laufende Gerichtsverfahren ablehnt, will die Piratenfraktion den Wissenschaftlichen Dienst die Frage grundsätzlich klären lassen und hat heute einen entsprechenden Auftrag erteilt. Mit dem Gutachten ist leider erst in einigen Monaten zu rechnen. Wenn es unsere Sicht bestätigt, ist aber der Weg zu einer neuen Petition offen. Zu dem Schritt haben wir uns nach einem Gespräch mit der Bürgerinitiative Hafenzukunft am Montag entschlossen.
Als Abgeordneter bleibe ich dabei: Die Hafenschließung muss erneut auf den Prüfstand. Die vom Land veranschlagten Kosten eines Weiterbetriebs sollten unabhängig überprüft und auf Einsparpotenziale untersucht werden, beispielsweise von der zuständigen Bundesanstalt.
Anlage: Der heutige Auftrag an den Wissenschaftlichen Dienst im Wortlaut
für die Piratenfraktion bitte ich Sie um Begutachtung folgender Fragen:
1. Wenn der Petitionsausschuss mit einer Sache befasst wird, in welcher ein Rechtsstreit unter Beteiligung des Landes anhängig ist, ist der Petitionsausschuss befugt, der zuständigen Verwaltungsbehörde eine Beilegung des Streits im Sinne des Petenten zu empfehlen? Oder hindert der anhängige Rechtsstreit und die Gewaltenteilung bzw. Unabhängigkeit der Justiz den Petitionsausschuss an einer solchen Empfehlung?
2. Laut Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 18/2673, Seite 55 hat der Petitionsausschuss im Fall der öffentlichen Petition gegen die Schließung des Landeshafens Friedrichskoog “parlamentarisch keinen Handlungsspielraum” gesehen, “der Entscheidung des Gerichtes vorzugreifen”. Gerichtet war die Petition darauf, dass der Petitionsausschuss sich “für den weiteren Betrieb des Friedrichskooger Hafens” einsetzen möge. Trifft es zu, dass der Landtag wegen des anhängigen Rechtsstreits außerstande sei, für den Erhalt des Landeshafens Sorge zu tragen?
Mit freundlichem Gruß
Bild: I, S.Didam [GFDL, CC-BY-SA-3.0 or CC BY 2.5], via Wikimedia Commons
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