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Schleswig-Holstein widerspricht Hamburg: Internetdienste zur Vermittlung von Fahrdiensten bleiben unbehelligt

Wirtschaft und Verkehr

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat auf meine Anfrage zu den vieldiskutierten Internet-Beförderungsvermittlern wie “Uber” und “Wundercar” Stellung genommen, gegen die Taxifahrer weltweit protestieren. Die Stellungnahme ist gestern veröffentlicht worden.
Danach bestünden zwar “für die Fahrer … erhebliche ordnungswidrigkeits- und haftungsrechtliche Risiken”, unter anderem weil das von Wundercar vorgeschlagene Entgelt von 35 Cent/km “deutlich höher” liege als im unregulierten Bereich erlaubt.
Jedoch seien reine Vermittlungstätigkeiten “nach dem PBefG nicht genehmigungsbedürftig”. In Schleswig-Holstein soll nur “Hinweisen auf Verstöße gegen personenbeförderungsrechtliche Vorschriften” nachgegangen werden, also offensichtlich nur gegen die Fahrer und nicht gegen die Vermittlungsdienste eingeschritten werden. Damit widerspricht die schleswig-holsteinische Landesregierung der Einschätzung Hamburgs, wo man den Internetdiensten ausdrücklich die “Vermittlung von Touren” untersagt hat. Diese Untersagungsverfügung wird ohnehin einstweilen nicht vollzogen.
Kommentar: Es freut mich, dass Schleswig-Holstein einen anderen Weg geht als Hamburg. Das repressive Vorgehen Hamburgs gegen die innovativen Internetdienste steht rechtlich auf wackeligen Füßen und ist jedenfalls politisch falsch. Kostengünstige Beförderungsangebote schaffen mehr Mobilität für Menschen ohne eigenes Fahrzeug oder mit geringem Einkommen. Sie machen den Verzicht auf ein eigenes Fahrzeug leichter, was die Umwelt schützt. Bei entsprechender Aufklärung können Verbraucher gut selbst entscheiden, ob sie einen lizenzierten Taxidienst in Anspruch nehmen wollen oder einen unlizenzierten Internetfahrer. Verbraucherschutz darf nicht zur Bevormundung werden.
Wir sollten innovativen Internet-Fahrtvermittlungsdiensten eine Chance geben und dafür einen sicheren Rechtsrahmen schaffen, beispielsweise durch Nutzung der Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes. Davon können auch gewerbliche Taxidienste profitieren, weil die günstigen Internetdienste neue Kundengruppen für Fahrdienste erschließen und mehr Nachfrage schaffen könnten.

Kommentare

2 Kommentare
  • Daniel Hoffmann

    Und ich dachte die meinung Ihrer partei wäre eine andere. https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6644.html Darin steht doch vollkommen richtig :”WunderCar und UberPOP bedrohen die ohnehin schon geringen Stundenlöhne der Taxifahrer, sind eine enorme Verschlechterung des Verbraucherschutzes und stellen auch ein Sicherheitsrisiko für Nutzer und Fahrer dar. Die geringeren Preise entstehen durch Ausbeutung der Hobbyfahrer bzw. von Geringverdienern und damit Lohndumping gegenüber den ausgebildeten und zugelassenen Taxifahrern”.

    • Patrick Breyer

      Sehr geehrter Herr Hoffmann,
      danke für Ihren Hinweis auf dieses LiquidFeedback-Meinungsbild, das ich noch nicht kannte. LiquidFeedback-Meinungsbilder sind in der Piratenpartei nicht verbindlich. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ. Im Vergleich zu Parteitagen stimmen wenige Personen ab, die Verteilung der Nutzer nach Bundesländern ist nicht repräsentativ für die Piratenpartei. Es würde mich freuen, wenn ein Antrag zum Bundesparteitag gestellt würde, um die Position der Piratenpartei festzustellen.
      Mit freundlichem Gruß

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