Staatsleistungen an Kirchen erneut um 400.000 Euro gestiegen
Die Zahlungen Schleswig-Holsteins an die beiden Kirchen sind 2015 erneut um 400.000 Euro angestiegen, wie die Landesregierung auf meine Anfrage mitteilt (frühere Zeiträume siehe hier).
Die staatlichen Zuschüsse werden Jahr für Jahr entsprechend der Entwicklung der Besoldung der Landesbeamten erhöht, obwohl sie nicht speziell der Deckung von Personalkosten dienen und die Erhöhungen auch nicht an die Bediensteten der Kirchen weiter gegeben werden.
Ich habe dafür keinerlei Verständnis, zumal Schleswig-Holstein hochverschuldet ist.
Allgemeine Zuschüsse an Religionsgemeinschaften ohne Rechtspflicht und Zweckbindung sollten aus meiner Sicht abgeschafft werden, denn das Grundgesetz bestimmt: “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.” Die Verfassung will die Staatsfinanzierung religiöser Gemeinschaften beenden, weil sie mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates nicht vereinbar ist.
Die rot-grün-blaue Landesregierung rührt keinen Finger, um die im Grundgesetz geforderte Ablösung der Staatsleistungen zu erreichen. Auch hat sich bisher keine Fraktion bereit erklärt, gemeinsam mit uns Piraten die Vereinbarkeit der ewig steigenden Staatsleistungen mit der Verfassung klären zu lassen.
Siehe auch den SHZ-Bericht Schleswig-Holstein zahlt der Kirche Rekordsumme (16.02.2016)
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