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Transparenzklage gegen geheime EU-Überwachungsforschung: Gerichtstermin steht fest

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Mit einem vermeintlichen “Video-Lügendetektor” hat die EU den Einsatz von “Künstlicher Intelligenz” bei der Einreise erproben lassen. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) hat am 15. März 2019 Klage auf Herausgabe unter Verschluss gehaltener Dokumente über die ethische Bewertung, die rechtliche Zulässigkeit, die Bewerbung und die Ergebnisse der Technologie eingereicht. Der Europäische Gerichtshof verhandelt über die Klage in öffentlicher Sitzung am 5. Februar 2021 ab 9.30 Uhr in Luxemburg.

Im Vorfeld hat die EU-Kommission Breyers Abgeordnetenanfragen zu Falschbeschuldigungen und Diskriminierung durch die “Video-Lügendetektor-Technologie” unbeantwortet gelassen.[1]

“Die Europäische Union finanziert immer wieder illegale Technologie, die die Grundrechte verletzt und unethisch ist”, kritisiert Breyer. „Die Projekte erklärt sie zum ‚Geschäftsgeheimnis‘ der beteiligten Konzerne. Mit meiner Transparenzklage will ich ganz grundsätzlich klären lassen, dass der Steuerzahler, die Wissenschaft, Medien und Parlamente ein Recht auf Zugang zu öffentlicher Forschung haben – gerade bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen wie dem ‚Video-Lügendetektor‘.“

Offizielle Zusammenfassung des Verfahrens (Sitzungsbericht)

Klageschrift im Wortlaut und weitere Informationen

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