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Vom Land verantwortete Videoüberwachung – Parlamentarische Anfrage geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Aus Anlass einer Anfrage der NRW-Piratenfraktion möchte ich auch für Schleswig-Holstein in Erfahrung bringen, wie viel Überwachung unser Land verantwortet. Dazu habe ich eine parlamentarische Anfrage entworfen. Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge am Text sind willkommen.

Vom Land verantwortete Videoüberwachung
1. Es wird gebeten, eine tabellarische Übersicht derjenigen ortsfesten Einrichtungen zur Video- und/oder Tonübertragung und/oder -aufzeichnung zu erstellen, die vom Land verantwortet werden, einschließlich alle der Aufsicht der Länder unterstehenden rechtfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der mehrheitlich vom Land gehaltenen Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts. Dabei soll aufgeführt werden
a) die Anschrift der jeweils überwachten Fläche,
b) die Bezeichnung der verantwortlichen Stelle,
c) die Anzahl der unter der Anschrift vorhandenen in Betrieb befindlichen Überwachungseinrichtungen,
d) die Anzahl der vorhandenen, nicht in Betrieb befindlichen Überwachungseinrichtungen (z.B. Attrappen),
e) wie viele der Überwachungseinrichtungen öffentlich zugänglichen Raum erfassen,
f) ob eine Videoübertragung erfolgt,
g) ob eine Tonübertragung erfolgt,
h) ob eine Videoaufzeichnung erfolgt und, wenn ja, für wie viele Stunden,
i) ob eine Tonaufzeichnung erfolgt und, wenn ja, für wie viele Stunden,
j) ob eine automatisierte Auswertung der Aufnahmen erfolgt (z.B. Verhaltenserkennung),
k) ob und wie viele Gewaltdelikte durch die Überwachungseinrichtungen in der Vergangenheit verhindert oder aufgeklärt worden sind,
l) welche einmaligen und laufenden Kosten durch die Überwachung schätzungsweise entstanden sind bzw. pro Jahr entstehen,
m) ob die verantwortliche Stelle bei Verzicht auf die Überwachung die eingesparten Mittel anderweitig verwenden kann (z.B. für Ausstattung).
Es wird gebeten, die Tabelle auch in elektronisch weiter zu bearbeitender Form zur Verfügung zu stellen (Tabellenformat).
2. Welche Einrichtungen zur Video- und/oder Tonübertragung und/oder -aufzeichnung sind in den letzten 10 Jahren außer Betrieb genommen oder abgebaut worden und weshalb?
3. Welche Pläne oder Programme zur Ausweitung der Überwachung bestehen gegenwärtig oder werden erwogen?
Auf die Einhaltung der Antwortfrist wird verzichtet.

Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge bitte direkt im Pad. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden in einigen Wochen im Informationssystem sichtbar sein.

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