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Vorratsdatenspeicherung – Die 3 Lügen des Dr. Stegner

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag Pressemitteilungen (SH)

CC BY 2.0 SPD Schleswig-HolsteinWegen Dr. Ralf Stegners Verteidigung der Pläne zur anlasslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungs- und Standortdaten wirft der Landtagsabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer ihm vor, die SPD-Basis über die Beachtung der Gerichtsentscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung, den Koalitionsvertrag und angeblich erreichte Verbesserungen anzulügen.
Die erste und dreisteste Lüge Dr. Stegners ist, dass das höchstrichterliche Verbot einer anlasslosen und massenhaften Vorratsdatenspeicherung beachtet werde. Was ist anlasslos, wenn nicht eine permanente Kommunikationsdatensammlung, was ist massenhaft, wenn nicht die Erfassung jedes einzelnen Menschen! Für wie dumm hält Dr. Stegner eigentlich die SPD-Basis?”, so Breyer erzürnt.
Dr. Stegners Landesverband Schleswig-Holstein fordert seit 2009 einen Stopp aller Bestrebungen zur ‘verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten’ und bekräftigte dies erst vor wenigen Wochen wieder. Breyer dazu: “Lässt es sich der SPD-Landesverband gefallen, dass sein Vorsitzender diese Position mit Füßen tritt?”
Noch 2014 erklärte Dr. Stegner die Vorratsdatenspeicherung für ‘tot’, nun behauptet er, im Koalitionsvertrag von 2013 sei ‘die Vorratsdatenspeicherung aber vereinbart’. Breyer dazu: “Eine weitere Lüge. Laut Koalitionsvertrag sollte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden, aber nachdem der Europäische Gerichtshof diese als Grundrechtsverletzung gekippt hat, gibt es die Richtlinie nicht mehr. Die SPD-Europaabgeordneten sprechen sich außerdem klar gegen eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aus.”
Plakat_SpeicherungDritte Lüge Stegners sei die Mär von angeblich durchgesetzten ‘Verbesserungen’, so Breyer: “Die Löschfrist ändert an den orwellschen Ausmaßen einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung der gesamten Bevölkerung nichts. Verbindungen und Bewegungen von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten und Anwälten sollen entgegen dem EuGH-Urteil mitgespeichert werden. Und für die häufigste Verwendung der Vorratsdaten, nämlich zur Identifizierung von Internetnutzern, ist ein  Richtervorbehalt nicht vorgesehen; diese soll schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten wie Filesharing zugelassen werden!
Der zu Recht erbosten SPD-Basis schlägt Dr. Stegner nun ernsthaft vor, der anstehende Parteikonvent könne eine Befristung des Gesetzes fordern und damit ‘etwas weiter gehen als das konkrete Regierungshandeln’. Dieses Placebo verabreicht Dr. Stegner in dem Wissen, dass eine Befristung nicht kommen wird und sowieso noch nie zum Auslaufen eines Überwachungsgesetzes geführt hat. Die SPD-Basis ist nicht so dumm, wie Dr. Stegner und die übrigen willfährigen Helfer Gabriels glauben. Es geht bei der drohenden Vorratsdatenspeicherung um nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit der Privatsphäre in einer vernetzten Welt.”
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Foto (oben) CC BY 2.0 SPD Schleswig-Holstein

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