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Bekommen Isländer als erste ein Grundrecht auf Internetzugang?

Allgemein

In Island hat ein gewählter Verfassungsrat unter intensiver Einbeziehung der Öffentlichkeit – auch über das Netz – eine neue Verfassung für das Land entworfen. Die interessantesten Grundrechte übersetze ich ins Deutsche:

Artikel 14
Recht auf Meinung und Meinungsäußerung
Jeder Mensch darf seine eigenen Meinungen und Überzeugungen haben und hat das Recht, seine Gedanken zum Ausdruck zu bringen.
Zensur und andere vergleichbare Einschränkungen der Meinungsfreiheit dürfen nicht gesetzlich gestattet werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf jedoch durch Gesetz begrenzt werden, soweit dies in einer demokratischen Gesellschaft zum Schutz von Kindern, der Sicherheit, der Gesundheit, der Rechte oder Reputation anderer erforderlich ist.
Die Staatsgewalt garantiert die Voraussetzungen eines offenen und informierten Diskurses. Der Zugang zum Internet und zu Informationstechnologie darf nur mit richterlicher Anordnung und unter denselben Bedingungen beschränkt werden, die für Beschränkungen der freien Meinungsäußerung gelten.
Jeder Mensch hat sich vor Gericht für die Äußerung seiner Meinungen zu verantworten.
Artikel 15
Recht auf Information
Jeder Mensch hat die Freiheit, Informationen zu sammeln und weiterzugeben.
Die öffentliche Verwaltung soll transparent sein und eine Dokumentation vorhalten, wie Protokolle von Sitzungen, und soll Angelegenheiten, ihren Ursprung, ihre Akte und ihre Behandlung erfassen und dokumentieren. Diese Dokumentation darf nur nach Maßgabe des Gesetzes gelöscht werden.
Informationen und Dokumente im Besitz der öffentlichen Verwaltung stehen ohne Ausnahme zur Verfügung. Der Zugang der Öffentlichkeit zu allen Dokumenten, die von staatlichen Stellen erstellt oder bezahlt worden sind, ist gesetzlich zu garantieren. Eine Liste aller Fälle und Dokumente, über die staatliche Stellen verfügen, nebst ihrem Ursprung und Inhalt soll jedem Menschen zur Verfügung stehen.
Die Sammlung, Verbreitung und Zustellung von Dokumenten, ihre Aufbewahrung und Veröffentlichung darf durch durch Gesetz und nur für demokratische Zwecke wie den Schutz der persönlichen Privatsphäre, die Unverletzlichkeit des Privatlebens, die Staatssicherheit oder die rechtmäßigen Aktivitäten von Aufsichtsbehörden beschränkt werden. Der Zugang zu Arbeitsdokumenten kann beschränkt werden, soweit dies erforderlich ist, um die normalen Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung zu schützen.
Information über die Gründe und die Fristen der Geheimhaltung sind für alle rechtmäßig geheim gehaltenen Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Artikel 16
Medienfreiheit
Die Freiheit der Medien, ihre redaktionelle Unabhängigkeit und die Transparenz ihrer Eigentumsverhältnisse ist gesetzlich zu garantieren.
Der Schutz von Journalisten, Quellen und Informanten ist durch Gesetz zu gewährleisten. Die Vertraulichkeit von Quellen darf ohne Einwilligung des Informanten nur in Strafverfahren und auf gerichtliche Anordnung eingeschränkt werden.

In Schleswig-Holstein existiert auch ein Sonderausschuss zur Erarbeitung einer Verfassungsreform. Leider beschränkt sich die Bürgerbeteiligung hier auf eine E-Mail-Adresse. Und ob überhaupt Grundrechte in unsere Verfassung aufgenommen werden, ist noch ungeklärt. Für die Piraten setze ich mich natürlich dafür ein, dass wir ein Grundrecht auf Datenschutz und Informationsfreiheit bekommen.

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