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Bundesverfassungsgericht: Behörden dürfen weiter Surfprotokolle und Internet-Passwörter auskundschaften

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es in einem heute veröffentlichten Beschluss abgelehnt, über die Verfassungsbeschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer sowie fünf ehemaliger Piraten-Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein zu entscheiden. Damit können Polizei und Geheimdienste weiterhin Daten wie Passwörter sozialer Netzwerke und die aufgerufenen Internetseiten einsehen.

Die Befugnis dazu haben die Behörden in Schleswig-Holstein seit einer Gesetzesnovelle 2013. Seit diesem Jahr genehmigt der Bund seinen Behörden mit hochumstrittenen Gesetzen ebenfalls weitreichenden Zugriff auf Onlineaktivitäten und Passwörter. Breyer war davor mehrmals erfolgreich gegen die „Bestandsdatenauskunft“ vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Diesmal hielten es die Richter:innen aber nicht für ausreichend wahrscheinlich, dass Daten der Beschwerdeführer:innen abgefragt werden könnten.

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer kommentiert:

„Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren tiefen Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben. Selbst höchste Amtsträger kann man mit so sensiblen Daten erpressen. Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Dass selbst der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit ausreichen soll, um intimste Surfprotokolle anzufordern, können wir nicht hinnehmen!”

Verfassungsbeschwerde gegen das neue Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft ist bereits angekündigt.

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