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Bundesverfassungsgericht zu posteo: Recht auf Anonymität und Strafverfolgung sind kein Widerspruch

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei

Der Bürgerrechtler Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur anstehenden Europawahl, hält die heute veröffentlichte Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde des E-Mail-Providers posteo durch das Bundesverfassungsgericht für richtig:

„Bei Verdacht einer schweren Straftat kann auf richterliche Anordnung auch ein ansonsten anonymer Internetnutzer anhand seiner IP-Adresse identifiziert werden. Anbieter müssen das im Einzelfall ermöglichen. Diese Entscheidung belegt, dass eine wirksame, gezielte Strafverfolgung auch ohne die völlig unverhältnismäßige allgemeine Vorratsdatenspeicherung möglich ist und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung endlich weg muss!“

„Dass die deutsche Strafprozessordnung bis heute Metadaten weniger schützt als den Kommunikationsinhalt, widerspricht der Wahrung des Rechts auf Privatsphäre. Auch die Identifizierung von Internetnutzern mithilfe von Bestandsdatenauskünften, die keinerlei nennenswerten Hürden unterworfen sind, wird den aktuellen Erkenntnissen über die intime Aussagekraft unserer Internetnutzung nicht gerecht. Ebenso greift das allgemeine Verbot anonymer SIM-Karten unverhältnismäßig in unsere Kommunikationsfreiheit ein und sollte daher abgeschafft werden. Nur Anonymität schützt vor Datenmissbrauch, Datenpannen und Datenklau. Whistleblower und Presseinformanten, Stalking-Opfer, Prominente oder Beratungssuchende sind oftmals auf den Schutz der Anonymität angewiesen. Als Bürgerrechtler kämpfe ich seit vielen Jahren dafür, dass rechtschaffenen Bürgern, die keiner Straftat verdächtig sind, der Schutz der Anonymität zugestanden wird.“

Der Jurist und digitale Freiheitskämpfer Breyer klagt zurzeit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 2683/16) und zur Bestandsdatenauskunft (Az. 1 BvR 1873/13), vor dem Landgericht Berlin gegen die personenbezogene Aufzeichnung der Nutzung staatlicher Internetportale (Az. 57 S 87/08) und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Verbot anonymer SIM-Handykarten (Az. 50001/12 EGMR).

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