EU-Gericht verhandelt Klage von Piraten auf Aktenherausgabe zur Vorratsdatenspeicherung
Pressemitteilung der Piratenpartei:
Das EU-Gericht in Luxemburg (EuG) verhandelt morgen über eine Klage des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer aus Schleswig-Holstein gegen die EU-Kommission auf Herausgabe von Schriftsätzen zur Vorratsdatenspeicherung.
Die EU-Kommission weigert sich bisher, ihr von den EU-Gerichten zugestellte Schriftsätze offenzulegen. Die von den Regierungen Schwedens und Finnlands unterstützte Klage Breyers soll dies nun ändern. Konkret fordert Breyer die Herausgabe der Schriftsätze, mit denen sich Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof erfolglos gegen eine EU-Klage wegen Nichtumsetzung der grundrechtswidrigen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verteidigte. In der mündlichen Verhandlung am Freitag wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik für den Kläger auftreten.
Der Kläger Patrick Breyer sagt selbst dazu: »Wenn ich Erfolg habe, sorgt meine Klage für eine zumindest nachträgliche Transparenz des Schriftwechsels in EU-Gerichtsverfahren. Wir brauchen diese Transparenz insbesondere da, wo die EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Die Argumentation und Anträge der Regierungen in solchen Verfahren müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht. In diesem Zusammenhang halte ich auch die Schaffung eines direkten Einsichtsrechts in Akten der EU-Gerichte für erforderlich. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.«
Quellen:
[1] Weitere Informationen zu der Klage: http://www.patrick-breyer.de/?tag=t-18812
[2] Sitzungsbericht: http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2014/09/EuGH_Sitzungsbericht_T_188_12_anon.pdf
[3] Petition für Einsichtsrecht in Akten des EU-Gerichtshofs:http://www.daten-speicherung.de/index.php/petition-zur-schaffung-eines-akteneinrichtsrechts-bei-dem-eugh/
Kommentare