Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Piratenbeschwerde gegen Identifizierungszwang für SIM-Karten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg prüft, ob das deutsche Verbot des Vertriebs anonymer Prepaid-Handykarten mit dem Recht auf Achtung der Privatsphäre vereinbar ist. Wie der Gerichtshof den Beschwerdeführern mitteilte, stehe ihre 2012 eingereichte Beschwerde nun zur Prüfung an. Die Bürgerrechtler rechnen sich gute Chancen auf Anerkennung eines „Rechts auf anonyme Kommunikation“ aus.
Der Beschwerdeführer Patrick Breyer von der Piratenpartei: „Smartphones sind die Telefonzellen oder Briefkästen des 21. Jahrhunderts. Sie müssen genauso anonym nutzbar sein wie frühere Kommunikationsformen, denn Anonymität ist unverzichtbar für Presseinformanten und Whistleblower, zur unbefangenen Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste oder für die psychologische, medizinische und juristische Beratung von Menschen in Not. Laut EU-Kommission und GSMA gibt es keinen Beleg dafür, dass der leicht zu umgehende Registrierungszwang die Zahl der begangenen Straftaten senkt.“
Hintergrundinformationen zu der Beschwerde
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