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Gefahrengebiete in Stormarn/Lauenburg sind hilfloses Stochern im Nebel

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

20140521kiel-03Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert die Erklärung von Teilen der Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg zu “Gefahrengebieten”, um dort täglich verdachtslose polizeiliche Kontrollen vorzunehmen,[1] als “hilfloses Stochern im Nebel” und “Generalverdacht gegen Autofahrer”:

Das Innenministerium konnte mir bis heute keinen einzigen Einbrecher nennen, der bei einer verdachtslosen Sichtkontrolle gestellt worden wäre. Verdachtslose Kontrollen vermitteln eine bloße Illusion von Sicherheit und vergeuden polizeiliche Arbeitskapazitäten, die an anderer Stelle besser eingesetzt wären. Das Gesetz zu verdachtlosen Kontrollen in Gefahrengebieten verstößt gegen die Grundrechte unverdächtiger Bürger, wie zuletzt das Hamburger Oberverwaltungsgericht sehr deutlich gemacht hat.[2] Deshalb fordern wir Piraten die unverzügliche Abschaffung.
Wirksamer Schutz gegen die zunehmenden Wohnungseinbrüche sieht anders aus: Wohnungen müssen technisch gegen Einbruch gesichert werden, denn in solche Wohnungen wird 30mal seltener eingebrochen.[3] Längere Abwesenheiten sollten nach außen nicht erkennbar sein. Und schließlich muss Hinweisen auf Täter gezielt nachgegangen werden. Die Einrichtung einer speziellen Ermittlungsgruppe ist der richtige Weg. Polizeiliche Präsenz ist gut, aber bitte nicht zur Kontrolle unverdächtiger Bürger! Gerade weil Wohnungseinbrüche oft schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben, ist ein hilfloses Stochern im Nebel nicht zielführend und als Simulation von Sicherheit potenziell kontraproduktiv.”

Zuletzt hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht das dortige Gesetz zu Gefahrengebieten als verfassungswidrig beurteilt, weil mit dem Erfordernis “konkreter Lageerkenntnisse” eine “relevante… Eingriffsschwelle nicht formuliert” werde und auch nicht sichergestellt sei, dass zu kontrollierende Bürger “eine besondere Nähe zu der abzuwehrenden Gefahr aufweisen”.
[1] Pressemitteilungen der Polizeidirektion Ratzeburg: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43735/3142628, http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43735/3135491
[2] Gefahrengebiete laut Oberverwaltungsgericht verfassungswidrig
[3] Studie über Wohnungseinbruch und Prävention

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