kleine Anfrage geplant: Mietpreisbremse
Beabsichtigt die Landesregierung oder das zuständige Ministerium, von dem Instrument der “Mietpreisbremse” (§ 556d BGB) zur Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietung Gebrauch zu machen? Wie begründet sie ihre Entscheidung?
Um wieviel Prozent steigen die Mieten im bundesdeutschen Durchschnitt? In welchen Gebieten Schleswig-Holsteins liegt der Mietanstieg über diesem Wert?
Bei wieviel Prozent liegt die Mietbelastung eines Haushalts im bundesdeutschen Durchschnitt? In welchen Gebieten Schleswig-Holsteins liegt die Mietbelastung über diesem Wert?
In welchen Gebieten Schleswig-Holsteins wächst die Wohnbevölkerung, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird?
In welchen Gebieten Schleswig-Holsteins besteht geringer Leerstand bei großer Nachfrage?
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