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LISr02 – Kleine Anfrage und Antwort Drs 18/2289: Crimemapping in Schleswig-Holstein

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Kleine Anfrage Dr. Patrick Breyer (PIRATEN), Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort Minister/in für Inneres und Bundesangelegenheiten 01.10.2014 Drucksache 18/2289: Crimemapping in Schleswig-Holstein
Auf unsere Anfrage teilt die Landesregierung mit, dass das neue Lage- und Analysesystem der Polizei (“Crimemapping”) auch dazu eingesetzt werden könne, weitere Orte als “gefährliche Orte” oder “Gefahrengebiete” auszuweisen, an denen verdachtslose Kontrollen zulässig sind. Auch räumt das Innenministerium ein, dass die vollständige Umsetzung der Anforderungen des Landesdatenschutzbeauftragten bisher erst “in Arbeit” sei.
Die Antwort der Regierung im Volltext finden Sie hier.
Die ablehnende Haltung der Piratenpartei zu verdachtslosen Kontrollen in “Gefahrengebieten” ist bekannt. Dementsprechend dürfen die neuen “Crimemaps” keinesfalls zur Schaffung neuer Sonderrechtszonen genutzt werden.
Auch kann es nicht angehen, dass das neue System bereits eingesetzt wird, obwohl die Verwendung personenbezogener Daten nicht vollumfänglich den vom Landesdatenschutzbeauftragten aufgezeigten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte muss sichergestellt sein, bevor das System zum Einsatz kommt. Eine unabhängige Evaluierung des Systems sollte eine Selbstverständlichkeit sein – ist es für diese Landesregierung jedoch offenbar nicht. Ich hoffe, dass der neue Innenminister in Sachen “Gefahrengebiete” einen Kurswechsel einleitet.

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