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Mieterhöhungsbremse nicht nur in homöopathischer Dosis

Landtag Wirtschaft und Verkehr

Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung berichtete gestern, die von uns Piraten seit langem geforderte Verordnung zur stärkeren Begrenzung von Mieterhöhungen (“Kappungsgrenzenverordnung”) solle “nur für sechs Gemeinden” in Schleswig-Holstein gelten. Das trifft nicht zu. Nach dem aktuellen Verordnungsentwurf des Ministeriums soll die Mieterhöhungsbremse in mindestens 12 Städten und Gemeinden gelten:

  • Für 12 Kommunen ist sie fest geplant (Ahrensburg, Ammersbek, Barsbüttel, Glinde, Hörnum, Kampen, List, Nebel, Sylt, Wedel, Wenningstedt-Braderup und Wyk auf Föhr).
  • Weitere 12 Städte und Gemeinden will das Innenministerium einbeziehen, wenn diese sich bis zum 29. August dafür aussprechen (Flensburg, Kiel, Norderstedt, Bargteheide, Ellerau, Halstenbek, Helgoland, Oststeinbek, Rellingen, Scharbeutz, Schenefeld, Wentorf). Flensburg, Norderstedt, Oststeinbek und Rellingen haben dem Innenministerium allerdings bereits mitgeteilt, keine Einbeziehung in die Mieterhöhungsbremse zu wünschen – aus meiner Sicht ein großer Fehler.

Aus meiner Sicht müsste viel entschiedener gegen starke Mieterhöhungen vorgegangen werden als es Innenminister Breitner mit seiner homöopathisch dosierten Verordnung tun will:

  1. Die Spielräume zur Dämpfung steigender Mieten müssen vollständig ausgeschöpft werden. Die Mieterhöhungsbremse müsste für alle Insel- und Bädergemeinden, das Hamburger Umland und die Universitätsstädte Flensburg, Kiel und Lübeck samt ihrem Umland in Kraft gesetzt werden.
  2. Ob die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum ausreichend ist, müsste in allen Gemeinden und Städten Schleswig-Holsteins detailliert untersucht werden, nicht nur – wie vom Innenministerium vorgenommen – in 48 der über 1.000 Kommunen (siehe Begründung des Verordnungsentwurfs). Durch diese Methode sind etwa kleinere Gemeinden von vornherein durchgerutscht, obwohl die Lage dort ebenso dramatisch sein kann.
  3. Von einer Gefährdung der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum muss ausgegangen werden, wenn in einer Stadt oder Gemeinde mindestens zwei aussagekräftige Hinweise auf eine Gefährung vorliegen (z.B. hohe Mieten, wenig günstiger Wohnraum, starker Anstieg der Angebotsmieten im Zeitvergleich oder im Vergleich zu den Bestandsmieten, geringer Wohnungsleerstand). Das “Punktesystem” des Innenministeriums ist viel zu eng.
  4. Soweit das Innenministerium überhaupt weiterhin die Kommunen selbst entscheiden lassen will, muss es die hierfür gesetzte Frist bis zum 29. August verlängern, denn die Stadt- und Gemeindevertretungen tagen in der Sommerpause nicht. Es geht nicht an, dass durch Nutzung der Sommerpause die demokratische Mitbestimmung in den Kommunen ausgehebelt wird. Die wahlberechtigten Städte und Gemeinden sind aufgefordert, sich für die Mieterhöhungsbremse zu entscheiden.

Wir Piraten treten – wie auch Mieterbund und Studierendenvertretungen – seit langem dafür ein, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen abzusenken (diese Pressemitteilung erfolgte noch zum ersten Verordnungsentwurf, deshalb stimmen die Zahlen nicht mehr ganz.) Mieterhöhungen um über 15% sind nicht die Regel. Gerade deshalb ist es aber nicht hinzunehmen, wenn einzelne Vermieter außergewöhnlich starke Mieterhöhungen vornehmen wollen, beispielsweise nach der Übernahme von Objekten durch Finanzinvestoren.
Nähere Informationen, Hintergründe und Karten über die Lage habe ich hier zusammengestellt. An den Karten sieht man, in wie großen Teilen Schleswig-Holsteins überdurchschnittlich hohe Miete und Mietanstiege vorzufinden sind. Dies trifft Menschen mit geringem Einkommen wie Studenten und Rentner besonders hart. Zu starke Mieterhöhungen drohen Menschen aus preisgünstigen, bezahlbaren Wohnungen zu vertreiben und damit ihrem Lebensumfeld zu entreißen. Zuletzt hat sogar die langjährige Sylter Bürgermeisterin Frau Reiber erklärt, nach Ende ihrer Amtszeit mangels bezahlbaren Wohnraums auf das Festland ziehen zu wollen.
Hier sind die Mieten schon heute hoch:
bestandsmieten-norddeutschland-2012
Quelle: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen
Hier steigen die Mieten überdurchschnittlich stark an:

Quelle: IfS-Mietgutachten
Hier will der Innenminister Mieterhöhungen bremsen:

grün: Senkung der Kappungsgrenze geplant, gelb: Senkung der Kappungsgrenze abhängig von Votum der Kommune
Karte © GeoBasis-DE / BKG 2013-Daten

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