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Schwerlasttransporte: Verursacher von Straßenschäden an den Kosten beteiligen

Allgemein

Transporte mit außergewöhnlichen Maßen und Gewichten sind nur mit Sondergenehmigung zulässig, weil die Straßen nicht auf solche Gewichte ausgelegt sind und auf Dauer Schaden nehmen können. Genehmigungen werden aber immer häufiger erteilt und nicht mehr nur in Ausnahmefällen. Obwohl die Transporte mit außergewöhnlichen Gewichten erheblich zum Straßenverbrauch und zur Straßenschädigung beitragen, zahlen die Verantwortlichen bislang keine Sondernutzungsgebühren. Es dürfte unbestritten sein, dass das wirtschaftliche Interesse und der Vorteil für das Transportgewerbe immens sind. Die dramatische Haushaltslage und der Sanierungsbedarf bei den Landesstraßen lassen es nicht zu, auf Einnahmen zu verzichten und die Unternehmen nicht an den Kosten des von ihnen verursachten übermäßigen Straßenverbrauchs zu beteiligen. Es geht mir nicht um eine Maut, sondern um Sondernutzungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für Schwerlasttransporte erhoben werden sollen.
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Kommentare

2 Kommentare
  • Anonym

    Wenn es nach der Abnutzung geht, dürften die Piraten auch keine Busse fördern. Extragebühren werden die Unternehmen über die Produktpreise auf uns abwälzen, so dass die Finanzierung noch ungerechter als über einkommensabhängige Steuern wäre. Vielleicht sollte man überlegen, warum so viele schwere Transporte über kleine Straßen rollen, statt Symptome zu bekämpfen. Wegen der Autobahnmaut? Weil man die Bahn attraktiver machen müsste?

  • Florain

    Es ist verständlich, dass solche Transporte nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt werden können. Ich bin oft selbst an solchen Transporten beteiligt. Selbst wenn ich sagen muss, dass es manchmal nervig sein kann eine solche Genehmigung zu bekommen, erachte ich das zu befolgende Prinzip für durchaus sinnvoll. http://www.kran-hermann.de/

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