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Überwachung beim Einkaufen: Datenschutzbeschwerde gegen McArthurGlenn Outlet Center

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches
Soeben habe ich folgende Beschwerde an die Bundesdatenschutzbeauftragte gerichtet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
im McArthurGlenn Outlet in Neumünster wird ein öffentliches WLAN bereitgestellt. Um dieses nutzen zu können muss man sich mit Namen, Geschlecht und E-Mail-Adresse registrieren sowie AGB zustimmen.
In den AGB willigt man ein, dass die Location-Daten ausgewertet werden. Dort kommt Equipment von Cisco-Meraki zum Einsatz, wo das Location-Tracking von Cisco als Cloud-Service bereitgestellt wird. Angeblich gibt es dafür inzwischen auch ein deutsches RZ.
Zu guter Letzt willigt man dann ein, dass die Daten an die britische McArthurGlenn Holding übergeben werden. Der Hotspot wird nicht von McArthurGlen sondern von AM Networks betrieben.
Screenshots der AGB und der Login-Seite finden Sie anbei.
Hier dürfte die Erhebung nicht erforderlicher personenbezogener Daten sowie eine gegen AGB-Vorschriften verstoßende und deshalb unwirksame Einwilligungserklärung vorliegen.
Ich bitte Sie für Abhilfe zu sorgen.
Mit freundlichem Gruß

Ergänzung vom 09.04.2017:
Mittlerweile soll der Anbieter die Registrierungsformalitäten geändert haben. Der interessierte Nutzer muss nicht mehr Mitglied im ExklusivClub werden, um das freie WLAN nutzen zu können. Eine Angabe weiterer Informationen ist damit nicht mehr notwendig.

Kommentare

2 Kommentare
  • Herr Rossi

    Zuständig ist für diese Beschwerde aber nicht die BfDI sondern das Unabhängige Landeszentrum Datenschutz Schleswig-Holstein.

    • Patrick Breyer

      Da WLAN ein Telekommunikationsdienst sein dürfte, gehe ich von der Zuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz aus.

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