Vorratsdatenspeicherung erneut vor dem EuGH
Heute und morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung in Frankreich (C-511/18), Belgien (C-520/18) und Großbritannien (C-623/17).
Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland erklärt dazu:
„Die Aufzeichnung von Informationen über die alltägliche Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Hunderte Menschen könnten in Dänemark wegen falscher Vorratsdaten unschuldig verurteilt worden sein – das Europäische Parlament wird sich in Kürze damit befassen. Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen, und dürfen deshalb nicht ohne jeden Verdacht angehäuft werden.
Es ist ein Skandal, dass wiederholte Urteile des EuGH’s gegen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung von Europas Regierungen – einschließlich der Bundesregierung – ignoriert werden und die EU-Kommission dabei untätig zusieht. Unter ständiger Beobachtung und Aufzeichnung erlahmen Vielfalt und gesellschaftlicher Protest. Eine angepasste, erstarrte Gesellschaft hat keine Zukunft. Stoppen wir massenhafte, anlasslose Überwachung! Dafür setze ich mich im Europaparlament ein.“
Hintergrund: Dem Bundesverfassungsgericht liegen seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützte Beschwerde, in der auch Patrick Breyer Beschwerdeführer ist. Kurz vor Inkrafttreten der Speicherpflicht Mitte 2017 setzten Gerichte das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung wieder aus, weil es die Grundrechte der ohne Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden bekannt gegeben.
Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.
Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegennehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.
Siehe auch die Pressemitteilung „Nie wieder Vorratsdatenspeicherung!“ vom 24.07.2019.
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