Change language: Deutsch
Teilen:

Digitale-Dienste-Gesetz: Ausschuss für bürgerliche Freiheiten will digitale Privatsphäre und freie Meinungsäußerung im Netz durchsetzen

Pressemitteilungen Sonstiges

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat heute seine Stellungnahme[1] zum geplanten Digitale-Dienste-Gesetz der EU verabschiedet und ist damit der erste Ausschuss, der zu dem Gesetzesvorhaben Stellung nimmt. Berichterstatter Patrick Breyer (Piratenpartei) erklärt:

“Wir haben klare und zum Teil bahnbrechende Antworten auf die Monopolisierung des Internets durch einige wenige Großkonzerne gefunden, deren Geschäftsmodell auf dem Ausspionieren und der Manipulation von Nutzer:innen für Werbeeinnahmen basiert und die Nutzer:innen scheinbar nach Belieben zensieren und sperren. Wir wollen, dass das Digitale-Dienste-Gesetz ein Befreiungsschlag für den Schutz unserer Grundrechte im digitalen Zeitalter wird!”

Die wichtigsten Vorschläge des Ausschusses sind:

Recht auf Privatsphäre

  • Anonyme Internetnutzung: Das Digitale-Dienste-Gesetz würde die anonyme Nutzung und Bezahlung von Internetdiensten garantieren, wo immer dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Damit würden Datenskandale, Identitätsdiebstahl, Stalking und andere Formen des Missbrauchs personenbezogener Daten wie zuletzt nach dem 500 Mio. Personen betreffenden Datenverlust bei Facebook verhindert. Einblick in die Online-Aktivitäten einer Person dürften Behörden nur zur Bekämpfung schwerer Verbrechen und Sicherheitsbedrohungen nehmen. Anlasslose Vorratsspeicherung auf Internetdiensten wäre verboten.
  • Kontextbezogene statt überwachungsgesteuerte Werbung: Verhaltensbasiertes und personalisiertes Targeting für nicht-kommerzielle und politische Werbung würde zum Schutz der Nutzer:innen und zur Sicherung der Existenz traditioneller Medien schrittweise abgeschafft und z.B. durch kontextbezogene Werbung ersetzt werden. Gleiches würde für das Targeting von Personen auf Basis sensibler Daten und für das Targeting von Minderjährigen gelten. Targeting für kommerzielle Werbung wäre nur dann möglich, wenn Nutzer:innen sich freiwillig dafür entscheiden, ohne bei ihrer Entscheidung manipulativen „dark Patterns“ ausgesetzt zu sein oder Gefahr zu laufen, von Diensten ausgeschlossen zu werden, und ohne von Zustimmungsbannern belästigt zu werden, obwohl sie bereits eine klare Entscheidung gegen Tracking in ihren Browser-/Geräteeinstellungen getroffen haben.
  • Recht auf Verschlüsselung: EU-Staaten wären nicht länger berechtigt, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzuschränken, da diese für die Sicherheit im Netz unerlässlich ist.

Recht auf Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit

  • Keine Internetsperren: Internetzugangsanbieter wären nicht länger verpflichtet, den Zugang zu Inhalten zu sperren. Illegale Inhalte sollen dort gelöscht werden, wo sie gehostet werden.
  • Fehleranfällige Uploadfilter eindämmen: Online-Plattformen wären nur ausnahmsweise berechtigt, fehleranfällige Algorithmen zur Vorabzensur einzusetzen, nämlich um offensichtlich rechtswidrige und kontextunabhängig Inhalte vorübergehend zu sperren, wobei jede automatisierte Blockade von Menschen überprüft werden müsste. Algorithmen können illegale Inhalte nicht zuverlässig identifizieren und führen derzeit routinemäßig zur Unterdrückung legaler Inhalte, auch von Medieninhalten.

  • Unabhängige richterliche Entscheidungen: Um die Meinungs- und Medienfreiheit zu schützen, soll die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Inhalten bei der unabhängigen Justiz und nicht bei Verwaltungsbehörden oder Konzernen liegen. Plattformen dürften nur dann in den freien Austausch von rechtmäßigen Informationen eingreifen, wenn dies mit dem erklärten Zweck ihres Dienstes unvereinbar ist.

  • Keine ausländischen Löschanordnungen: In einem Land legal veröffentlichte Inhalte sollten nicht deshalb gelöscht werden müssen, weil sie gegen Gesetze eines anderen EU-Landes verstoßen. Das schützt vor „illiberalen Demokratien“ wie Ungarn und Polen. Die Wirkung von grenzüberschreitenden Anordnungen wäre auf das Gebiet des anordnenden Mitgliedstaates beschränkt.
  • Keine verpflichtende Kontosperrung: Provider wären nicht dazu verpflichtet, Nutzer:innen für das Einstellen vermeintlich illegaler Inhalte zu sperren, da eine solche Verpflichtung die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen und das Erfordernis einer Gerichtsentscheidung umgehen würde.
  • Verhaltenskodizes: Der Ausschuss will die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht bei der Entwicklung von sogenanntem “Soft Law” (Verhaltenskodizes) stärken.

Umgang mit illegalen und problematischen Inhalten

  • Nutzerkontrolle über Inhalteempfehlungen: Nutzer:innen sollen für oder gegen eine Personalisierung der ihnen vorgeschlagenen Informationen (z.B. in der Timeline) entscheiden können und auch die Möglichkeit haben, die Algorithmen der Plattform zur Empfehlung von Inhalten ganz abzuschalten. So wird die profitgetriebene Verbreitung problematischer Inhalte wie Falschinformationen, Verschwörungstheorien oder Hassrede eingedämmt.
  • Unsichere Produkte: Für Händler, die unrechtmäßig Produkte oder Dienstleistungen in der EU bewerben oder anbieten, würden Sonderregelungen greifen.
  • Schutz der Opferrechte: Erfolglosen Meldern illegaler Inhalte, wie z.B. Opfern von Straftaten, würden Beschwerdeverfahren zur Verfügung stehen. Opfer könnten auch einstweilige Verfügungen beantragen, um illegale Inhalte zügig entfernen zu lassen.

Hintergrund:

Sämtliche vom Berichterstatter Patrick Breyer (Piratenpartei) vorgeschlagenen Kompromisse wurden angenommen, die meisten davon in einer “Blockabstimmung” mit 42:19:1 Stimmen.[2] 

In einer separaten Abstimmung fand die Aufnahme von Interoperabilitätsanforderungen für Online-Plattformen in das Digitale-Dienste-Gesetz, die eine plattformübergreifende Interaktion ermöglichen sollen, keine Mehrheit im Ausschuss, da die Fraktionen EVP, S&D und Renew Europe dagegen stimmten.

Das Digitale-Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act, DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene: Das Gesetz soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für die digitalen Plattformen festlegen.

Weiterführende Informationen:

Breyers Website zu den Verhandlungen über Digitale-Dienste-Gesetz: https://www.patrick-breyer.de/dsa/

[1] Volltext der heute verabschiedeten LIBE-Stellungnahme: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2021/07/LIBE-DSA-Opinion-Final-clean-revised.docx

[2] https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/238107/LIBE%20Voting%20Session%2014%20July%202021%20(amendments)_rollcall.pdf

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.