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EGMR-Urteil zu Überwachungspraktiken britischer Geheimdienste: Massenüberwachung trotz Einschränkungen weiterhin möglich

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat heute geurteilt, dass Gesetze zur Massenüberwachung durch britische Geheimdienste in ihrer bisherigen Fassung gegen Menschenrechte verstoßen. So wurden sowohl Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) als auch Artikel 10 (Menschenrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung) durch die Überwachungspraktiken der britischen Geheimdienste verletzt. Strengere Anforderungen sollen in Zukunft für alle Staaten gelten, die der Konvention beigetreten sind. Verboten werden die Massenüberwachungsprogramme aber nicht.

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert:

„Trotz der neuen Auflage einer unabhängigen Überprüfung werden europäische Regierungen im Endeffekt in der Lage sein, weiterhin unzählige private Kommunikationsdaten abzufangen und für Monate oder Jahre zu speichern, die selbst mit den vagen Zielen des Schutzes der nationalen Sicherheit, der Strafverfolgung und des ‚wirtschaftlichen Wohlergehens‘ in keinerlei Zusammenhang stehen. Diese Massenüberwachung hat eine abschreckende Wirkung auf die Gesellschaft und ist anfällig für Missbrauch. Wir müssen unseren politischen Kampf dagegen fortsetzen, auch durch ein globales Anti-Spionage-Abkommen. Und wir brauchen ein Moratorium für neue Massenüberwachungsgesetze wie die Vorschläge der EU-Kommission zur Chatkontrolle und biometrischen Massenüberwachung. Ich rufe dazu auf, die Europäische Bürgerinitiative zum Verbot der biometrischen Massenüberwachung zu unterschreiben, für die 1 Mio. Unterschriften benötigt werden.”

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