Patrick Breyer MdEP zu Uploadfilter-Gutachten: Meinungsfreiheit vor Profitinteressen!
Zu dem heute veröffentlichten Gutachten des Generalanwalts zur Vereinbarkeit von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie mit den Grundrechten erklärt der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), Berichterstatter des LIBE-Ausschusses zum Digital Services Act:
„Der Europäische Gerichtshof ist die letzte Hoffnung von Millionen von Internetnutzer:innen, die 2019 gegen fehleranfällige Uploadfilter-Zensurmaschinen demonstriert und protestiert hatten. Der Generalanwalt enttäuscht diese Hoffnung. Auch eine vermeintlich ‚unerhebliche‘ Fehlerquote der Zensuralgorithmen von beispielsweise 0,1% führt wegen der großen Zahl von Internetveröffentlichungen zur tausendfachen ungerechtfertigten Zensur wertvoller Informationen und richtet massiven Schaden an. Kein Algorithmus kann etwa zuverlässig feststellen, ob ein Uploader über eine Lizenz an einem Inhalt verfügt oder nicht.
Das neu gewählte und verjüngte Europäische Parlament ist längst weiter als 2019. Gegen terroristische Inhalte wurde der verpflichtende Einsatz von Zensurmaschinen bereits abgelehnt. Gestern hat sich der Innenausschuss auch für das geplante Digitale-Dienste-Gesetz gegen jegliche Pflicht zum Einsatz der fehleranfälligen Zensurmaschinen ausgesprochen und eine Eindämmung der ‚freiwilligen‘ Maschinenzensur gefordert.
Die Lehre unseres Grundgesetzes aus dem Naziterror (‚Eine Zensur findet nicht statt‘) muss auch im Internetzeitalter durchgesetzt werden. Einen High-Tech-Überwachungsstaat nach chinesischem Vorbild dürfen wir im freien Europa niemals zulassen. Ich zähle auf den Europäischen Gerichtshof.“
Positiv würdigt Breyer, dass der Generalanwalt den unter Lobbydruck verdrehten Empfehlungen der EU-Kommission zur Umsetzung der Uploadfilterpflicht eine Absage erteilt. „Finanzielle Interessen gleich welcher Höhe rechtfertigen es nicht, ein Overblocking legitimer und wertvoller Veröffentlichungen durch Zensurmaschinen in Kauf zu nehmen,“ so Breyer.
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