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Antrag geplant: NDR transparenter, partizipativer und bürgerfreundlicher gestalten

Anträge Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Nächste Woche berät der Landtag über einen Antrag von SPD, Grünen und SSW betreffend die Reform des NDR. Leider sind diese Reformvorstellungen vollkommen unzureichend und genügen nicht einmal den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Aus meiner Sicht müsste eine Reform deutlicher weiter greifen:
1. Was die Allgemeinheit finanziert hat, muss ihr auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Deshalb sollten öffentlich-rechtliche Sendungen zur unbeschränkten Privatnutzung freigegeben werden.
2. Nach Vorstellung der Landesregierung sollen die Rundfunkanstalten künftig auf Antrag Informationen herausgeben müssen. Auch ist eine Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter von Intendant und Direktoren geplant. Ich begrüße dieses vorsichtige Herantasten an mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Als Pirat erwarte ich allerdings deutlich mehr Information der Öffentlichkeit und auch Mitbestimmung der Zuschauer:
a) In Sachen Transparenz müssten die Sitzungen der Rundfunkräte samt der verhandelten Unterlagen öffentlich sein. Wir brauchen Sponsoringberichte und haben Anspruch darauf, zu erfahren, für welche Privatfirmen öffentlich-rechtliche “Meinungsmacher” (z.B. Moderatoren) nebenher tätig sind.
b) Wir brauchen eine Demokratisierung der Sender, beispielsweise gewählte Zuschauervertreter in den Gremien. Warum sollen die Zuschauer nicht auch über bestimmte Formate oder über Teile des Haushalts der Rundfunkanstalten direkt abstimmen dürfen? Staatsferne darf doch nicht Zuschauerferne bedeuten.
3. Finanziell brauchen wir mindestens eine Pflicht der öffentlich-rechtlichen zur Ausschreibung von Aufträgen. Es ist mir unverständlich, warum die Landesregierung da untätig bleibt, denn es geht um unsere Gelder.
Vor diesem Hintergrund habe ich einen Änderungsantrag entworfen:

Änderungsantrag
der Piratenfraktion
NDR transparenter, partizipativer und bürgerfreundlicher gestalten
zu Drucksache 18/1761
Der Landtag möge beschließen:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, sich bei der nächsten Novellierung des NDR-Staatsvertrages für folgende Punkte einzusetzen:
1. Festschreibung der Anwendbarkeit der Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten nach § 3 Abs. 1-3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) auf den NDR, soweit nicht journalistisch-redaktionelle Informationen betroffen sind,
2. eine verbindliche Regelung
a) zur Öffentlichkeit der Sitzungen des NDR-Rundfunkrates und seiner Ausschüsse mit Ausnahme der Behandlung von Personalangelegenheiten,
b) zur Veröffentlichung der Tagesordnungen, Protokolle, Beschlüsse und Dokumente des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse sowie des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse,
c) zur Veröffentlichung der Bezüge von Intendant und Direktoren sowie der Nebeneinkünfte hervorgehobener Redakteure und Moderatoren,
d) zur Veröffentlichung der Mittelverwendung entsprechend den Transparenzanforderungen von „Open ARD ZDF“,
3. die Aufnahme einer Bestimmung, die eine angemessene Berücksichtigung von Fernseh- und Radiobeiträgen in dänischer und in friesischer Sprache in Schleswig- Holstein sowie interkultureller Programmangebote verankert,
4. im Rahmen der Überprüfung der Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates auch
a) einen eigenen Sitz für die Minderheiten in Schleswig-Holstein im Rundfunkrat des NDR,
b) eine Vertretung von Nichtregierungsorganisationen der Zivilgesellschaft wie Bürger- und Menschenrechtsorganisationen im Rundfunkrat,
c) eine Vertretung gewählter Zuschauervertreter im Rundfunkrat oder die Einrichtung eines gewählten Publikumsrats,
5. die konsequente Weiterentwicklung des Angebotes für hör- und sehbeeinträchtigte Menschen (Untertitelung und Audiodeskription) sowie Angebote in leichter Sprache,
6. eine Pflicht zur Ausschreibung von Produktionsaufträgen, auch wenn sie von Tochterfirmen erteilt werden,
7. eine verbindliche Regelung zu Creative-Commons-Lizenzen, wonach aus öffentlichen Geldern finanzierte Sendungen zu nicht-gewerblichen Zwecken frei weiterverwendet werden dürfen, jedenfalls wenn eine zeitnahe kommerzielle Weiterverwendung nicht konkret absehbar ist,
8. eine aktive Beteiligung der Zuschauer an der Programmgestaltung, etwa durch Abstimmungen über einzelne Formate.

Habt ihr Anregungen oder Ergänzungen? Dann tragt sie am besten direkt im entsprechenden Pad ein.

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